Aufgabe der Sozialmedizin besteht darin, auf Grund eingeholter und selbst erhobener medizinischer Befunde Aussagen über sozialrechtliche (insbesondere kostenrelevante) Aussagen zu treffen. Abzugrenzen ist die Sozialmedizin von der Medizinischen Soziologie, welche medizinisches Handeln und Gesundheitsverhalten im gesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet.