Möglichkeiten und Chancen des Kinder- und Jugendschutzes

Definition: Jugendschutz ist ein zusammenfassender Begriff für gesetzliche und erzieherische Intentionen, aus denen heraus planmäßige Hilfen entwickelt werden mit dem Ziel, pädagogisches Handeln in den Erziehungsfeldern Familie, Schule, Berufsausbildung und Jugendarbeit zu ermöglichen,zu sichern und zu fördern.

Der Jugendschutz hat die Aufgabe

  • aktuelle Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen öffentlich zu machen
  • durch vorbeugende Aktivitäten den Gefährdungen entgegen zu wirken und sie zu beseitigen
  • die gesetzlichen Schutzvorschriften im Interesse von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen und kontrollieren
  • die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft zu vertreten
  • Information und Beratung von Eltern und anderen Erziehenden über die Möglichkeiten zur Förderung der Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie spezielle Angebote für die jungen Menschen
  • die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren

Jugendschutz ist Teil des gesamterzieherischen Bemühens, deshalb versucht der Jugendschutz kinder- und jugendgerechtes Erziehen und Betreuen zu stärken. Durch anregende, stärkende und korrigierende Hilfen müssen Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher dazu in die Lage versetzt werden, junge Menschen zu befähigen, Gefährdungen selbst zu erkennen und sich angemessen zu verhalten.
Der Jugendschutz hat keine direkte Erziehungsaufgabe bei Kindern und Jugendlichen, sondern hilft mit, Erziehung und Betreuung zu ermöglichen.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz – Gesetzliche Grundlage § 14 KJHG

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1)jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

(2) Die Maßnahmen sollen

1.junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes.
Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. MultiplikatorInnen (z.B. LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbilderInnen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:

  • Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Essstörungen)
  • Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
  • Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
  • Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
  • Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik
  • Politischer Extremismus
  • Kriminalitätsprävention
  • Jugendarbeitsschutz
  • Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren im Jugendschutz
  • Seminare (speziell zu Jugendschutzthemen)
  • Informationsstände und Aktionen
  • Alternative Freizeitangebote ohne Konsumdruck
  • Informations- und Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern, Pädagogen, Ausbildende und in der Jugendarbeit tätige Personen.
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verschuldungsproblematik junger Menschen

Pädagogische unterstützende Angebote als Maßnahme des Kinder und Jugendschutzes

1. Einrichtungen der Begleitenden Kindererziehung:

  • Kindergrippe für Säuglinge berufstätiger Mutter,
  • Krabbelstube für Kleinkinder,
  • Kindergarten für Drei- bis Sechsjährige vor Eintritt in die Schule,
  • Kindertagesstätte mit ganztägiger Betreuung und Mittagsmahlzeit,
  • Hort für Schulkinder (einschließlich Schulaufgabenbetreuung),
  • Spielstube als vorübergehende Aufenthaltsmöglichkeit während des Einkaufs, Arztbesuches usw.

2. Einrichtungen der Jugendarbeit

  • Haus und Offene Tür/Jugendzentrum,
  • Bildungsstätten und Jugendherbergen,
  • Erholungsheime,
  • Nachbarschaftshäuser,
  • Büchereien,
  • Zeltplätze,
  • Jugendvolkshochschulen und Theaterring,
  • internationalen Jugendbegegnungen;
  • Spiel- und Fußballplätze.

3. Erzieherische Einrichtungen für gefährdete Minderjährige

  • Freiwillige Erziehungshilfe/Fürsorgeerziehung im Heim, in fremden Familien oder Klein- Wohngruppen,
  • Jugendschutzstellen zur vorübergehenden Aufnahme von Trebern;
  • sozialpädagogisch betreute Jugendwohngruppen.

4. Einrichtungen der erziehungsbegleitenden Beratung

  • Kinder-, Jugend-, Eltern-/Erziehungs-Beratungsstellen,
  • Kindersorgen-Telefon,
  • aber auch Sozialarbeiter auf der Straße im sogenannten Streetworking.

5. Einrichtungen der Elternbildung

  • Familienbildungsstätten,
  • Elternbriefe,
  • Mütterschulen,
  • Kurse in Kindergärten, Schulen, Kirchengemeinden, Bildungswerke und Volkhochschulen.

Struktureller Jugendschutz

Als dritte „Säule“ des Kinder- und Jugendschutzes können diejenigen Aktivitäten der Jugendhilfe verstanden werden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotentiale angehen bzw. verhindernn sollen (Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen).

Lebensräume von Kindern und Jugendlichen sollen hierbei angepasst und verbessert werden, indem gesellschaftliche Zusammenhänge und Strukturen, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, erkannt und durch gestaltende und planende Maßnahmen beseitigt werden.

„Kinderfreundlichkeitsprüfungen“ sind ein Mittel, um Lebensräume für Kinder und Jugendliche zu verbessern.

Mögliche Handlungsfelder:

  • Verkehrsplanung
  • Stadtplanung
  • Spielraumplanung / Freizeitstättenplanung
  • Umweltschutz
  • Verhinderung von Armut und struktureller Vernachlässigung

Quellenverzeichnis:

Gernert, Wolfgang: Jugendschutz und Erziehung zur Mündigkeit; Moritz Diesterweg Verlag, Frankfurt am Main 1985; 1. Auflage Informationsmaterial vom Jugendamt Fulda
http://www.bag-jugendschutz.de/
http://www.landkreis-goslar.de/Tourismus/Jugend-Online/Jugendschutz/Jugendschutz.htm
http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt51/kinder-.htm

Janina Köck

Studium der Sozialpädagogik an der FH Fulda von 2001 bis 2005 mit den Schwerpunkten: "Psychosoziale Beratung und Gesundheitsförderung" sowie "Heil- und Behindertenpädagogik". Zusätzliche Tätigkeit als Tutorin (+ halten von Vorlesungen) in den Vorlesungen Rhetorik, Teamtechnik und angewandte Sozialpsychologie. Journalistische Tätigkeit für den Fernstudiengang Sozialkompetenz und Leitung eines genderspezifischen Internet Projektes mit Jugendlichen für das Land Rheinland Pfalz. Danach von 2005 bis 2007 Gruppen- und Einzelbetreuung von Mädchen zwischen 14-21 Jahren im Betreuungsverbund St. Irmgardis in Krefeld. Seit 2008 freiberuflich tätig in meiner Praxis Leben im Einklang in Köln mit den Schwerpunkten psychologische Beratung, körperorientiertes Coaching, Homöopathie uvm.

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